Geschäftsbedingungen

Artikel 1.
Mit diesen Bedingungen wird die Art der Geschäftstätigkeit der Agentur „Butterfly Property Managment“ verordnet (registriert als Gewerbe „Argola“, im folgenden Text unter der Bezeichnung Agentur)

Artikel 2.
Um mit der Ausführung der Dienstleistungen beginnen zu können, ist das Unterschreiben eines Dienstvertrags mit der Agentur nötig. Die Immobilie, die der Gegenstand im Vertrag ist, muss von der bevollmächtigten Firma versichert werden, und zwar vom Risiko, das von der Art der Dienstleistung abhängt, die die Partei gewählt hat. Für den Fall, dass die Partei nicht bereits die Dienstleistung einer bestimmten Versicherungsgesellschaft nutzt, kann eine Versicherungspolice auch durch Vermittlung durch die Agentur ausgestellt werden.

Artikel 3.
Der Dienstvertrag wird mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen auf unbestimmte Zeit unterschrieben

Artikel 4.
Die Bezahlung der Agenturdienste erfolgt im Borraus, mit drei verschiedenen Bezahlungsmöglichkeiten:
1. Einmal jährlich
2. Zweimal jährlich
3. Alle drei Monate

Artikel 5.
Falls die Partei innerhalb von 8 Tagen nach Ablauf der Bezahlungsfrist die Verbindlichkeiten gegenüber der Agentur nicht erfüllt, beendet die Agentur automatisch ihre Leistungen und befreit sich somit von jeglicher Verantwortung für mögliche Schäden

Artikel 6.
Bei eventuellen Schäden verursacht durch im Vertrag nicht vorhersehbare Umstände (z.B. Einbruch oder Wasserrohrbruch wegen Verfall u.ä.), verpflichtet sich die Agentur zur Sanierung des entstandenen Schadens bis zu 300 Euro, sowie zur umgehenden Benachrichtigung der Partei, die die Unkosten an die Agentur innerhalb von 8 Tagen ab Erhalt der Benachrichtigung zu begleichen hat. Im oben genannten Fall verpflichtet sich die Agentur dazu, alle Kosten ordnungsgemäß der Partei zu präsentieren. Fall von der Partei erwünscht, kann auch eine höhere Summe zur Schadenssanierung bei nicht vorhersehbaren Schäden vertraglich festgelegt werden, jedoch muss der angeführte Betrag in der Agentur deponiert werden.

Artikel 7.
Ohne Rücksicht auf die Leistungen, auf die die Partei zurückgreift, verpflichtet sich die Agentur zur regelmäßigen Benachrichtigung der Partei per E-Mail über den Stand der jeweiligen Immobilie. Auf alle Anfragen der Partei über den Stand der Immobilie, ist die Agentur zur Beantwortung spätestens bis zu 48 Stunden verpflichtet.

Artikel 8.
Die Agentur trägt keinerlei Veratnwortung bei Einbruch oder Verschwinden von Sachen.