1. Instandhaltung der Immobilie:

• Rundgang und Inspektion der Immobilie, sowie deren Bericht nebst Vorlage von Fotografien und Videoaufnahmen

• Umgehender Rundgang und Inspektion der Immobilie nach Regenschauern, Gewittern, Erdbeben u.ä.

• Rundgang bei Notfällen

• Ausführung von kleineren Reperaturarbeiten und Tätigkeiten (Reperatur von geplatzten Wasserleitungen, Reperatur von kaputten Haushaltsgeräten, Streichen des Zauns, Wände streichen u.ä.)

• Durchführung von Instandhaltungstätigkeiten (Haussäuberung, Lüftung des Hauses, Fenster putzen usw.)

• Einrichtung und Instandhaltung des Gartens, Schwimmmbads, der Zugangswege u.ä.

• Versorgung der Post, Ablesen des Strom - und Wasserzählers, sowie deren Bezahlung und Weitergabe